Leistung im Verkaufsauftrag

Drohnenaufnahmen: Grundstück, Lage und Umfeld auf einen Blick

Vom Boden aus sieht ein Käufer die Fassade. Aus der Luft sieht er, wie groß das Grundstück wirklich ist, wie es geschnitten ist, wie weit der Nachbar entfernt steht und was rundherum liegt. Genau diese Fragen stellt jeder Interessent in den ersten fünf Minuten.

Senkrechte Drohnenaufnahme eines Einfamilienhauses mit eingezeichneter Grundstücksgrenze
Senkrechtaufnahme mit eingezeichneter Grundstücksgrenze

Was ein Luftbild leistet, das ein normales Foto nicht kann

Wir setzen Luftaufnahmen nicht als Effekt ein, sondern um konkrete Kaufhemmnisse aus dem Weg zu räumen.

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Grundstück und Zuschnitt

Die Senkrechtaufnahme mit eingezeichneter Grenze beantwortet die häufigste Frage im Erstkontakt sofort. Interessenten erkennen Größe, Form und nutzbare Fläche, ohne einen Lageplan lesen zu müssen.

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Lage statt Adresse

Wie nah ist das Wasser, wo endet die Bebauung, liegt der Garten nach Süden. Eine Schrägaufnahme zeigt in einem Bild, wofür ein Text drei Absätze braucht.

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Dach und Energie

Aus der Luft sind Dachzustand, Ausrichtung und vorhandene Photovoltaik erkennbar. Das passt direkt zu unserer energetischen Bewertung und macht das Potenzial sichtbar, statt es nur zu behaupten.

Luftaufnahmen aus unseren Vermarktungen

Alle Bilder stammen aus Objekten, die wir betreut haben. Nachbargrundstücke, Personen und Kennzeichen sind unkenntlich gemacht.

Senkrechte Drohnenaufnahme eines Einfamilienhauses mit eingezeichneter Grundstücksgrenze
Senkrechtaufnahme mit eingezeichneter Grundstücksgrenze
Luftaufnahme der Ortslage mit Wohnbebauung und angrenzenden Feldern
Ortslage und Umfeld auf einen Blick
Luftbild eines Grundstücks mit Photovoltaikanlage auf dem Dach
Dachfläche und Photovoltaikanlage sichtbar
Drohnenaufnahme eines Einfamilienhauses im Wohnquartier
Das Haus im Quartier, nicht isoliert
Luftaufnahme eines Mehrfamilienhauses mit Gartenanlage
Mehrfamilienhaus mit Gartenanlage

Wann sich Luftaufnahmen lohnen

Und wann wir Ihnen davon abraten.

  • Grundstücke ab etwa 500 Quadratmetern, bei denen die Fläche das Argument ist
  • Häuser mit Garten, Teich, Nebengebäuden oder besonderem Zuschnitt
  • Lagen am Wasser, am Ortsrand, am Feld oder am Wald
  • Reetdach, Denkmal oder auffällige Dachlandschaften
  • Mehrfamilienhäuser und Anlageobjekte mit Außenanlagen
  • Grundstücke mit Teilungs- oder Bebauungspotenzial
  • Nicht sinnvoll: Etagenwohnungen ohne eigenen Außenbereich
  • Nicht möglich: Objekte in Flugbeschränkungsgebieten

Rechtlicher Rahmen, den viele unterschätzen

Drohnenaufnahmen sind kein Hobbyflug mit Kamera. Wer sie in der Vermarktung einsetzt, haftet als Auftraggeber mit, wenn die Bilder rechtswidrig entstanden sind. Deshalb machen wir transparent, worauf es ankommt.

Erlaubnis und Nachweis

Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, elektronische ID an der Drohne, EU-Kompetenznachweis mindestens A1/A3 nach der EU-Durchführungsverordnung 2019/947, für Flüge näher an unbeteiligten Personen das Fernpiloten-Zeugnis A2. Dazu eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Zustimmung und Betriebsregeln

Der Überflug eines Wohngrundstücks mit einer Kameradrohne braucht die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer. Es gilt maximal 120 Meter Flughöhe, Flug nur in Sichtweite und die Einhaltung aller Flugbeschränkungsgebiete, die wir vor jedem Termin prüfen.

Datenschutz und Bildrechte

Die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gilt für Luftaufnahmen nicht. Personen, Kennzeichen und private Rückzugsbereiche der Nachbarn werden unkenntlich gemacht, Rechtsgrundlage und Zweck der Aufnahmen halten wir nach Art. 6 DSGVO fest.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beschreibt den Rahmen, in dem wir arbeiten.

Häufige Fragen zu Drohnenaufnahmen

Brauche ich als Eigentümer eine Genehmigung für Drohnenaufnahmen?

Sie selbst nicht, aber Sie müssen dem Überflug Ihres Grundstücks zustimmen. Für den Flug gelten die Regeln der EU-Durchführungsverordnung 2019/947: Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, elektronische ID an der Drohne, EU-Kompetenznachweis mindestens A1/A3 und eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung. Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Flüge in der Regel nicht ab.

Dürfen die Nachbargrundstücke mit auf das Bild?

Nur, solange sie nicht identifizierbar sind. Die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gilt laut Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht für Luftaufnahmen. Personen, Kfz-Kennzeichen und einsehbare private Rückzugsbereiche machen wir deshalb unkenntlich. Auch Sie als Auftraggeber haften mit, wenn erkennbar rechtswidrige Aufnahmen in der Vermarktung landen.

Wo darf nicht geflogen werden?

In Flugbeschränkungsgebieten, also unter anderem im Umfeld von Flughäfen und über Naturschutzgebieten. Das betrifft in unserem Gebiet vor allem Hamburg-Fuhlsbüttel, Lübeck-Blankensee und Teile der Ostseeküste. Wir prüfen die Zonen vor jedem Termin. Wo nicht geflogen werden darf, arbeiten wir mit Kartenmaterial und Aufnahmen vom Boden.

Lohnen sich Luftaufnahmen bei jeder Immobilie?

Nein. Bei einer Etagenwohnung in der Stadt bringen sie meist nichts. Sie lohnen sich bei Grundstücken ab etwa 500 Quadratmetern, bei Häusern mit Garten, bei Lagen am Wasser oder am Ortsrand und immer dann, wenn der Zuschnitt des Grundstücks ein Verkaufsargument ist.

Was kosten Drohnenaufnahmen bei Ihnen?

Für Eigentümer, die mit uns verkaufen, nichts extra. Luftaufnahmen sind Teil unseres Verkaufsauftrags. Als reine Auftragsleistung ohne Vermarktung bieten wir sie nicht an.

Wir sagen Ihnen, ob sich das bei Ihrer Immobilie lohnt

Im Rahmen der kostenlosen Wertermittlung schauen wir uns Grundstück, Lage und Dach an und sagen Ihnen ehrlich, welche Aufnahmen Ihre Immobilie wirklich besser verkaufen.