Sanierungspflicht
Muss das Haus vor dem Verkauf saniert werden?
Kurz: Sie als Verkäufer müssen in der Regel nichts sanieren. Ihr Käufer schon. Und genau deshalb rechnet er es in sein Gebot ein. Wir klären vorher, worum es geht.
Die typische Lage
Die Pflicht trifft den neuen EigentümerDas Gebäudeenergiegesetz knüpft die Nachrüstpflichten an den Eigentümerwechsel. Wer kauft oder erbt, hat dafür zwei Jahre ab Grundbucheintrag Zeit.
Drei Punkte stehen meist im RaumAlte Öl- oder Gaskessel, die ungedämmte oberste Geschossdecke und ungedämmte Leitungen in unbeheizten Räumen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Denkmalschutz oder Unwirtschaftlichkeit.
Erben sind selbst betroffenAuch der Erbfall ist ein Eigentümerwechsel. Wer erbt und behält, trägt die Pflichten. Wer verkauft, gibt sie weiter.
So gehen wir vor
- Bestandsaufnahme vor OrtBaujahr, Heizung, Dämmung, Leitungen. Im selben Termin wie die Wertermittlung, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
- Sanierungsfahrplan mit ZahlenJede Maßnahme einzeln: Kosten, Förderung und die Wirkung auf die Energieklasse. Kostenlos, aufgestellt mit unserem Netzwerk aus Energieberatern und Handwerksbetrieben.
- Sanieren oder nicht sanierenWir rechnen beide Wege durch. Manche Maßnahme holt ihren Preis nie wieder rein, dann verkaufen Sie besser unsaniert und mit offenen Karten.
- Der Fahrplan geht mit ins GesprächDer Käufer bekommt eine belegte Zahl statt Raum für Schätzungen. Das nimmt dem Zustand seine Wirkung als Verhandlungshebel.
Häufige Fragen
Muss ich vor dem Verkauf sanieren?In aller Regel nein. Die Nachrüstpflichten greifen beim neuen Eigentümer. Wirtschaftlich kann eine einzelne Maßnahme trotzdem sinnvoll sein, das rechnen wir vorher durch.
Was gilt bei einem geerbten Haus?Der Erbfall ist ein Eigentümerwechsel. Behalten Sie das Haus, gelten die Fristen für Sie. Verkaufen Sie, übernimmt der Käufer die Pflichten.
Was kostet der Fahrplan?Nichts. Die Berechnung und die Vermittlung an unser Netzwerk sind kostenlos. Die Umsetzung beauftragen Sie selbst, zu den Preisen, die Sie vorher gesehen haben.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Gebäudeenergiegesetz in seiner jeweils geltenden Fassung, im Einzelfall zusammen mit einem Energieberater.
Sie wollen Zahlen statt Schätzungen?
Der Sanierungsfahrplan rechnet jede Maßnahme einzeln durch: Kosten, Förderung und die Wirkung auf die Energieklasse.
Erst rechnen, dann entscheiden
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