Die Energieklasse macht mir Sorgen.
Wir sagen Ihnen vorher, was die Effizienzklasse im Preis bedeutet und was sich noch lohnt.

Die typische Lage
Ältere Objekte liegen oft unten
In unserem eigenen Bestand liegt mehr als die Hälfte der Objekte mit erfasstem Ausweis in Klasse E oder schlechter. Verkaufen lässt sich das trotzdem.
Käufer rechnen mit
Heizung, Dämmung und Förderfähigkeit fließen heute direkt in das Gebot ein.
Sanieren lohnt nicht immer
Manche Maßnahme holt ihren Preis nicht wieder rein. Das sollte man vorher wissen, nicht nachher.
So gehen wir vor
Energetische Einordnung
Zusammen mit der Wertermittlung, in einem Termin, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Was der Zustand im Preis bedeutet
Wir rechnen offen vor, wie sich die Klasse auf die Preisspanne auswirkt.
Was sich lohnt und was nicht
Aus unserem Netzwerk aus Energieberatern und Handwerksbetrieben bekommen Sie eine ehrliche Einschätzung.
Argumentation für den Verkauf
Was geklärt ist, kann im Gespräch nicht mehr gegen Sie verwendet werden.
Was die Energieklasse rechtlich und im Preis bedeutet
Die Effizienzklasse ist kein Schicksal. Entscheidend ist, dass Sie vor dem ersten Gespräch wissen, was sie bedeutet und was sich lohnt.
Der Ausweis gilt zehn Jahre
Danach braucht es einen neuen. Auch nach einer umfassenden Sanierung mit Neuberechnung ist ein neuer Ausweis auszustellen. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie inserieren.
§ 79 GEG
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Grundsätzlich haben Sie die Wahl. Pflicht zum teureren Bedarfsausweis besteht derzeit noch, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und seither nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Ab 2027 entfällt diese Sonderregel.
§ 79 GEG, GModG
Fünf Pflichtangaben in jeder Anzeige
Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie oder sind sie falsch, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
§ 87, § 108 GEG
Vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem Vertrag
Der Ausweis ist dem Interessenten unaufgefordert bei der Besichtigung vorzulegen und dem Käufer unverzüglich nach Vertragsabschluss zu übergeben. Diese Pflichten treffen auch uns als Makler.
§ 80 GEG
Die Nachrüstpflichten trägt der Käufer
Dämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Leitungen in unbeheizten Räumen muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen. Die frühere Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Heizkessel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom Juli 2026 ersatzlos entfallen.
GModG 2026
Der Ausweis gilt zehn Jahre
Danach braucht es einen neuen. Auch nach einer umfassenden Sanierung mit Neuberechnung ist ein neuer Ausweis auszustellen. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie inserieren.§ 79 GEG Bedarfs- oder VerbrauchsausweisGrundsätzlich haben Sie die Wahl. Pflicht zum teureren Bedarfsausweis besteht derzeit noch, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und seither nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Ab 2027 entfällt diese Sonderregel.§ 79 GEG, GModG Fünf Pflichtangaben in jeder AnzeigeArt des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie oder sind sie falsch, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.§ 87, § 108 GEG Vorlegen bei der Besichtigung, übergeben nach dem VertragDer Ausweis ist dem Interessenten unaufgefordert bei der Besichtigung vorzulegen und dem Käufer unverzüglich nach Vertragsabschluss zu übergeben. Diese Pflichten treffen auch uns als Makler.§ 80 GEG Die Nachrüstpflichten trägt der KäuferDämmung der obersten Geschossdecke und ungedämmter Leitungen in unbeheizten Räumen muss der neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllen. Die frühere Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Heizkessel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom Juli 2026 ersatzlos entfallen.GModG 2026 Sanieren lohnt nicht automatischManche Maßnahme holt ihren Preis im Verkauf nicht wieder rein. Wir rechnen beide Wege durch: sanieren und mit besserer Klasse verkaufen, oder unsaniert verkaufen und den Zustand offen einpreisen. Was gerechnet ist, kann im Gespräch nicht mehr gegen Sie verwendet werden.
Rechtsstand September 2026 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Neuregelungen zum Energieausweis treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine Energieberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Welche Effizienzklasse hat welchen Verbrauch?
Die Klassen richten sich nach dem Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr: A+ unter 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250, H über 250. Die meisten unsanierten Bestandsgebäude aus den 1960er bis 1980er Jahren liegen zwischen E und H.
Brauche ich einen Energieausweis überhaupt?
Beim Verkauf ja, mit sehr wenigen Ausnahmen wie kleinen Gebäuden unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und bestimmten Baudenkmälern. Ohne Ausweis dürfen Sie nicht einmal inserieren, weil die Pflichtangaben fehlen würden. Wenn er fehlt, beschaffen wir ihn.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt am Markt meist im niedrigen dreistelligen Bereich, ein Bedarfsausweis deutlich darüber, weil das Gebäude rechnerisch erfasst werden muss. Die genaue Höhe hängt vom Anbieter und vom Gebäude ab.
Wird eine schlechte Energieklasse den Preis drücken?
Sie fließt ins Gebot ein, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Entscheidend ist, ob der Käufer selbst schätzen muss oder eine belegte Zahl bekommt. Eine offen dargestellte Klasse mit durchgerechnetem Sanierungsfahrplan kostet erfahrungsgemäß weniger als ein unklarer Zustand, den der Käufer sicherheitshalber nach unten kalkuliert.
Muss ich die alte Heizung noch austauschen?
Nein. Das Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli 2026 ersatzlos gestrichen. Geblieben sind die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Leitungen in unbeheizten Räumen, und beides trifft den neuen Eigentümer.
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