Verkleinern

Das Haus ist zu groß geworden.

Verkaufen und neu kaufen in der richtigen Reihenfolge, damit Sie nicht zwischen zwei Verträgen stehen.

Freistehendes Einfamilienhaus mit großem Garten im Herbstlicht

Die typische Lage

1

Die Reihenfolge ist das Problem

Erst verkaufen und nichts finden, oder erst kaufen und doppelt zahlen. Beides lässt sich vermeiden.

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Jahrzehnte im Haus

Es hängen Erinnerungen daran. Ein Verkauf ist hier keine reine Zahlenfrage.

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Der nächste Wohnort steht noch nicht fest

Ortsnähe, Wohnung, Bungalow oder Küste. Wir kennen beide Seiten des Marktes.

So gehen wir vor

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Wert des jetzigen Hauses

Damit Sie wissen, mit welchem Budget Sie in die Suche gehen.

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Suchprofil für das neue Zuhause

Wir nehmen Ihre Anforderungen auf und suchen parallel zum Verkauf.

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Zeitplan abstimmen

Verkaufstermin und Einzugstermin werden aufeinander abgestimmt, nicht dem Zufall überlassen.

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Beide Seiten begleiten

Ein Ansprechpartner für Verkauf und Kauf, statt zwei Makler mit zwei Kalendern.

Was beim Wechsel ins Kleinere zu rechnen ist

Der Wechsel scheitert selten am Verkaufspreis, sondern an der Reihenfolge und an den Nebenkosten, die vorher niemand aufgeschrieben hat.

Ihr Verkauf ist in der Regel steuerfrei

Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat, zahlt keine Spekulationssteuer, unabhängig davon, wie lange sie ihm gehört. Bei jahrzehntelanger Eigennutzung ist das der Normalfall.

§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

Grunderwerbsteuer beim Neukauf einplanen

Schleswig-Holstein 6,5 Prozent, Hamburg 5,5 Prozent, Niedersachsen 5,0 Prozent des Kaufpreises. Dazu Notar und Grundbuch mit rund 1,5 bis 2 Prozent. Bei einem Kauf für 400.000 Euro in Schleswig-Holstein sind das schnell über 32.000 Euro Nebenkosten. Alte Finanzierung: nach zehn Jahren kostenlos ablösbarIst Ihr Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie es mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher fällt sie an, und der Prozentdeckel für Verbraucherkredite gilt bei Baufinanzierungen nicht.

§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Ihr Verkauf ist in der Regel steuerfrei

Wer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat, zahlt keine Spekulationssteuer, unabhängig davon, wie lange sie ihm gehört. Bei jahrzehntelanger Eigennutzung ist das der Normalfall.§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Grunderwerbsteuer beim Neukauf einplanenSchleswig-Holstein 6,5 Prozent, Hamburg 5,5 Prozent, Niedersachsen 5,0 Prozent des Kaufpreises. Dazu Notar und Grundbuch mit rund 1,5 bis 2 Prozent. Bei einem Kauf für 400.000 Euro in Schleswig-Holstein sind das schnell über 32.000 Euro Nebenkosten.

Alte Finanzierung: nach zehn Jahren kostenlos ablösbar

Ist Ihr Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie es mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher fällt sie an, und der Prozentdeckel für Verbraucherkredite gilt bei Baufinanzierungen nicht.§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB Die Reihenfolge steuern statt hoffenSie müssen nicht zwischen zwei Verträgen stehen. Der Übergabetermin im Kaufvertrag ist verhandelbar, ein längerer Vorlauf bis zur Räumung lässt sich vereinbaren. Wir stimmen Verkaufs- und Einzugstermin aufeinander ab, statt beides dem Zufall zu überlassen.

Barrierefreiheit früh mitdenken

Schwellenlos, Aufzug oder Erdgeschoss, Bad ebenerdig, Stellplatz nah. Diese Kriterien engen den Markt stark ein und sollten vor der Suche feststehen, nicht danach. Wir nehmen sie ins Suchprofil auf.

Was das große Haus wirklich kostet

Heizung, Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung und Gartenpflege laufen unabhängig davon weiter, wie viele Zimmer Sie noch nutzen. Diese Summe gehört auf denselben Zettel wie der Verkaufspreis, sonst wirkt der Wechsel teurer, als er ist.

Steuersätze und Nebenkosten Stand September 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen

Soll ich erst verkaufen oder erst kaufen?

In der Regel erst den Wert kennen, dann suchen, dann verkaufen mit passendem Übergabetermin. Wer erst kauft, finanziert unter Zeitdruck doppelt. Wer erst verkauft und nichts findet, muss zwischenmieten. Beides lässt sich vermeiden, wenn der Übergabetermin im Kaufvertrag mit Ihrem Einzug abgestimmt wird.

Was ist eine Zwischenfinanzierung und brauche ich die?

Ein kurzfristiges Darlehen, das den Kaufpreis vorfinanziert, bis der Verkaufserlös da ist. Sie kostet Zinsen und Bearbeitung. In vielen Fällen ist sie vermeidbar, wenn die Termine sauber abgestimmt sind. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann sie sich nicht umgehen lässt.

Wir hängen sehr an dem Haus. Ist das noch die richtige Entscheidung?

Das entscheiden Sie, nicht wir. Was wir liefern, ist die Zahlengrundlage: was das Haus heute wert ist, was es im Unterhalt kostet und was mit dem Erlös an Alternativen erreichbar ist. Viele Eigentümer entscheiden danach anders als vorher gedacht, in beide Richtungen.

Muss ich vor dem Verkauf noch renovieren?

Meistens nicht. Ein Haus, das jahrzehntelang gepflegt bewohnt wurde, verkauft sich auch unrenoviert, wenn der Zustand offen dargestellt ist. Sinnvoll sind fast immer nur Entrümpelung und Grundreinigung. Was sich darüber hinaus lohnt, rechnen wir vorher durch.

Helfen Sie auch bei der Suche nach dem neuen Zuhause?

Ja, wir nehmen Ihre Anforderungen als Suchprofil auf und suchen parallel zum Verkauf. Sie haben einen Ansprechpartner für beide Seiten statt zwei Makler mit zwei Kalendern.

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